Neubau einer Schule für 400 Schüler mit Räumen für Kindergarten, Klassenräume für Wissenschafts-, Kunst- und Musikunterricht, eine Turnhalle, eine Multifunktionshalle (für Veranstaltungen und Theatervorführungen) und weitere Räume für einen zeitgemäßen Schulbetrieb.
Zur Versorgung der Kinder wird eine Küche mit Cafeteria vorgesehen.
Die Freiflächengestaltung beinhaltet die Errichtung einer Bushaltestelle, einer Feuerwehrumfahrt, Lieferzone für Ver/-Entsorgung, Park- und Sportflächen, Spielplätze für unterschiedliche Altersgruppen.
Ablauf Angebotsfrist | 21.06.2018 09:30 Uhr |
Ausführungszeitraum | ca. 08/2018 bis ca. 09/2020 |
geforderte Sicherheiten
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 Prozent der
Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Nachweis der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen:
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen:
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter- nehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Beschei- nigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.